Geldauflagen und Bußgelder
Mit Ihrer Zuweisung Leben retten: Geldauflagen + Bußgelder helfen krebskranken Kindern – direkt und wirkungsvoll
Zuweisungen von Geldauflagen oder Bußgeldern sind eine wichtige Säule, um unsere gemeinnützige Forschungsarbeit zu finanzieren. Sie ermöglicht Forschung auf höchstem wissenschaftlichem Niveau: für wirkungsvolle Therapien von Morgen – für eine Zukunft ohne tödlichen Kinderkrebs und belastenden Spätfolgen.
Seit über 30 Jahren verfolgen wir ein Ziel: Es soll kein Kind mehr an Krebs sterben. Forschung ist das wirksame Fundament hierfür.
Warum Ihre Zuweisung bei uns gut eingesetzt ist
Mit rund 2.200 Neuerkrankungen pro Jahr gehört Krebs bei Kindern zu den seltenen Erkrankungen, daher wird es von der industriellen Forschung nicht ausreichend berücksichtigt. Als anerkannte gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts forschen wir, um diese Lücke zu schließen. Denn Krebs ist immer noch die häufigste krankheitsbedingte Todesursache bei Kindern. Das wollen wir ändern – mit Ihrer Unterstützung.
Ihre Zuwendung fließt direkt in unsere Forschungsprojekte:
- transparent
- zweckgebunden
- nachweisbar
Listennummer: 11704
Unser Konto für Geldauflagen und Bußgelder:
Frankfurter Sparkasse 1822
IBAN: DE43 5005 0201 1245 6354 40
SWIFT-BIC: HELADEF1822
Kontakt
Ihre Vorteile bei einer Zuwendung an unsere Stiftung:
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Gemeinnützigkeit anerkannt
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Zweckgebundene Mittelverwendung
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Schnelle, fristgerechte Bestätigungen
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Zuverlässige Kommunikation
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Getrenntes Bußgeldkonto
Unser Service für Sie:
Für eine vereinfachte Abwicklung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fragen Sie gerne an:
- Aufkleber mit Listennummer
- Vorgedruckte Überweisungsträger für Ihre Zuwendung
- Flyer mit Informationen zu unserer Arbeit
Wir stehen Gerichten und Staatsanwaltschaften jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Wichtiges für Zahlungspflichtige
Sie haben von einem Gericht oder Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, an die Frankfurter Stiftung für krebskranke Kinder eine Geldauflage oder Bußgeld zu leisten.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
- Für eine fristgerechte und korrekte Zuordnung und Bestätigung bei Gericht beachten Sie bitte:
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- Geben Sie Ihr vollständiges Aktenzeichen des Gerichts bei der Zahlung an
- Verwenden Sie bitte nur das aufgeführte Geldauflagenkonto
Wir melden Zahlungseingänge, aber auch Zahlungsverzug bei den zuständigen Behörden. Bitte helfen Sie im eigenen Interesse für eine reibungslose Abwicklung.
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- Wir dürfen und werden keine Zuwendungsbestätigungen für eine Geldauflage oder Bußgeld ausstellen. Bitte geben Sie nicht „Spende“ als Betreff an.
- Wir als Stiftung entscheiden nicht über mögliche Ratenzahlungen oder Zahlungsfristen. Bitte wenden Sie sich für Fragen diesbezüglich an Ihr zuständiges Gericht.
Vielleicht ist es für Sie ein gutes Gefühl, das mit Ihrer Auflage wichtige Forschungsprojekte ermöglicht werden, die krebskranken Kindern das Leben retten und eine unbeschwerte Zukunft schenken können.
