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Geldauflagen und Bußgelder

Mit Ihrer Zuweisung Leben retten: Geldauflagen + Bußgelder helfen krebskranken Kindern – direkt und wirkungsvoll

Zuweisungen von Geldauflagen oder Bußgeldern sind eine wichtige Säule, um unsere gemeinnützige Forschungsarbeit zu finanzieren. Sie ermöglicht Forschung auf höchstem wissenschaftlichem Niveau: für wirkungsvolle Therapien von Morgen – für eine Zukunft ohne tödlichen Kinderkrebs und belastenden Spätfolgen.

Seit über 30 Jahren verfolgen wir ein Ziel: Es soll kein Kind mehr an Krebs sterben. Forschung ist das wirksame Fundament hierfür.

Warum Ihre Zuweisung bei uns gut eingesetzt ist

Mit rund 2.200 Neuerkrankungen pro Jahr gehört Krebs bei Kindern zu den seltenen Erkrankungen, daher wird es von der industriellen Forschung nicht ausreichend berücksichtigt. Als anerkannte gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts forschen wir, um diese Lücke zu schließen. Denn Krebs ist immer noch die häufigste krankheitsbedingte Todesursache bei Kindern. Das wollen wir ändern – mit Ihrer Unterstützung.

Ihre Zuwendung fließt direkt in unsere Forschungsprojekte:

  • transparent
  • zweckgebunden
  • nachweisbar

Listennummer: 11704

Unser Konto für Geldauflagen und Bußgelder:

Frankfurter Sparkasse 1822
IBAN: DE43 5005 0201 1245 6354 40
SWIFT-BIC: HELADEF1822

Kontakt

Ihre Vorteile bei einer Zuwendung an unsere Stiftung:

  • Gemeinnützigkeit anerkannt
  • Zweckgebundene Mittelverwendung
  • Schnelle, fristgerechte Bestätigungen
  • Zuverlässige Kommunikation
  • Getrenntes Bußgeldkonto

Unser Service für Sie:

Für eine vereinfachte Abwicklung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fragen Sie gerne an:

  • Aufkleber mit Listennummer
  • Vorgedruckte Überweisungsträger für Ihre Zuwendung
  • Flyer mit Informationen zu unserer Arbeit

Wir stehen Gerichten und Staatsanwaltschaften jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Kostenlos bestellen

Vorgedruckte Überweisungsträger und Aufkleber

Wichtiges für Zahlungspflichtige

Sie haben von einem Gericht oder Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, an die Frankfurter Stiftung für krebskranke Kinder eine Geldauflage oder Bußgeld zu leisten.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

  • Für eine fristgerechte und korrekte Zuordnung und Bestätigung bei Gericht beachten Sie bitte:
      • Geben Sie Ihr vollständiges Aktenzeichen des Gerichts bei der Zahlung an
      • Verwenden Sie bitte nur das aufgeführte Geldauflagenkonto

    Wir melden Zahlungseingänge, aber auch Zahlungsverzug bei den zuständigen Behörden. Bitte helfen Sie im eigenen Interesse für eine reibungslose Abwicklung.

  • Wir dürfen und werden keine Zuwendungsbestätigungen für eine Geldauflage oder Bußgeld ausstellen. Bitte geben Sie nicht „Spende“ als Betreff an.
  • Wir als Stiftung entscheiden nicht über mögliche Ratenzahlungen oder Zahlungsfristen. Bitte wenden Sie sich für Fragen diesbezüglich an Ihr zuständiges Gericht.

Vielleicht ist es für Sie ein gutes Gefühl, das mit Ihrer Auflage wichtige Forschungsprojekte ermöglicht werden, die krebskranken Kindern das Leben retten und eine unbeschwerte Zukunft schenken können.

Kontakt

Frankfurter Stiftung
für krebskranke Kinder

Komturstraße 3a
60528 Frankfurt

Tel. 069 678665-0
Fax 069 678665-94

info@kinderkrebsstiftung-frankfurt.de

Spendenkonto

Frankfurter Sparkasse 1822
IBAN: DE43 5005 0201 1245 6354 40
SWIFT-BIC: HELADEF1822

Charity-Shopping

Aus jedem Online-Einkauf eine gute Tat machen und die Frankfurter Stiftung für krebskranke Kinder unterstützen. Über Gooding geht das ganz einfach.

Gooding

So funktioniert Gooding: